5.6.10. Der Rekurrent bringt im Rekurs vor, er habe sich im Jahr 2018 mit über CHF 3'500.00 an den Umbau- und Einrichtungskosten des Vermieters beteiligt. Er legt dazu eine Rechnung der I. GmbH über CHF 3'548.75 auf (Rekursbeilage 17). Dem Konto "1510 Mobiliar und Einrichtungen" kann dieser Betrag aber nicht entnommen werden. Ausserdem ist im Allgemeinen schleierhaft, weshalb die Mietzinszahlungen im Buchhaltungskonto "6000 Mietzinsen" teilweise unterschiedliche Beträge aufweisen und zudem nicht vollständig sind. Es ist deshalb fraglich, ob die behauptete Investitionssumme mit dem Mietzins verrechnet bzw. gar nicht - 14 -