5.6.8. Der Mietzinsanteil des Rekurrenten ist aufgrund der widersprüchlichen Angaben nicht nachvollziehbar. Zusätzlich ist der Mietzinsanteil von CHF 500.00 bzw. CHF 600.00 (je inkl. Nebenkosten) des Rekurrenten im Verhältnis zur Gesamtmiete sehr niedrig. Wie die Vorinstanz richtig wiedergibt, sprechen eine geringe Miete für die gemeinschaftliche Büro(mit)benützung gegen einen Geschäftsort in T..