5.6.5. Zuerst fällt auf, dass die Bezeichnungen im Grundrissplan und in der Mietzinsberechnung nicht identisch sind. Ausserdem ist ersichtlich, dass keine zwei Räume gleich gross sind, was der Mietzinsberechnung widerspricht. Gemäss Grundriss ist das "Besprechungszimmer" mit Abstand der grösste Raum, danach folgt das Büro, in welchem handschriftlich ergänzt ist, dass sich J. und A. dieses Zimmer teilen. Das dritte Büro ist gemäss handschriftlicher Ergänzung das "Sekretariat".