Der Rekurrent habe zudem die Möglichkeit gehabt, den von Herrn J. reservierten Parkplatz im Parkhaus C. in T. zu benutzen. Er habe ausserdem regelmässig den Motorrad-Parkplatz auf dem Parking Y-Platz 1 benutzt. Die verbuchten Parkplatzquittungen würden über das gesamte Jahr hinweg eine regelmässige Präsenz vor Ort belegen. Auch die vereinzelten Quittungen von Restaurants, die in der Buchhaltung verbucht worden seien, würden sich auf das gesamte Jahr erstrecken.