Das Einzelunternehmen habe sich im Aufbau befunden und der Geschäftsinhaber sei für die Akquisition viel unterwegs gewesen. Für die Mitbenutzung der Telefonanlage an der Geschäftsadresse habe der Rekurrent jedoch monatlich CHF 50.00 bezahlt, was aus dem Mietvertrag hervorgehe. Im Zeitpunkt der Einsprache (April 2020) verfüge die E. im Büro T. über einen fest installierten Rechner, habe einen eigenen Festnetzanschluss und habe sich mit rund CHF 3'500.00 an den Kosten des Ausbaus der Kommunikationskanäle beteiligt.