Es sei ihm ein fester Arbeitsplatz zur Verfügung gestanden, ein Telefon habe sich auf dem Pult befunden und auch der Internetzugang sei mit dem Notebook von seinem fixen Arbeitsplatz jederzeit gewährleistet gewesen. Die Nebenkosten als Nutzungspauschale für die Mitnutzung von Telefon, Internetanschluss usw. sei effektiv bezahlt und über die Miete im Abschluss 2016 verbucht worden. Im Jahr 2018 habe sich der Rekurrent an den Investitionskosten der I. GmbH beteiligt. Die E. habe im Jahr 2016 über keinen Festnetz-Anschluss verfügt. Das Einzelunternehmen habe sich im Aufbau befunden und der Geschäftsinhaber sei für die Akquisition viel unterwegs gewesen.