Die Rekurrenten wurden vom Spezialverwaltungsgericht mit Verfügung vom 6. Mai 2021 aufgefordert, die Bankkontoauszüge sämtlicher Zahlungskonti und die detaillierten Kreditkarten-Abrechnungen der Jahre 2015, 2016 und 2017 einzureichen, damit geprüft werden kann, ob sich darin ab dem Jahr 2016 eine Verschiebung nach T. niederschlägt. Mit Schreiben vom 30. Juli 2021 wurde unter anderem die Buchhaltung 2016 mit den Bankkontoauszügen der K. (IBAN aaa) eingereicht. Dieses Konto (mit dem dazugehörigen Euro-Konto: IBAN bbb) ist das einzige Bankkonto gemäss Buchhaltung der E..