5.5. 5.5.1. Der Rekurrent behauptet, dass er die übrigen Tätigkeiten (administrative Arbeiten, Akquisition, Korrespondenz etc.) in den Büroräumlichkeiten in T. erledige. Er legt dazu Parkbelege für die kurzfristige Parkplatznutzung vor Ort auf und offeriert dazu die Zeugenaussage von Herrn J.. Zudem legt er vereinzelte Verpflegungsbelege auf, wobei er vorbringt, er verpflege sich meistens mit Sandwiches, da die Steuerpflichtigen, wenn immer möglich, gemeinsam zu Abend essen würden.