fen, welcher Steuerhoheit das Einkommen aus der selbständigen Erwerbstätigkeit und das Geschäftsvermögen aus der Einzelunternehmung E. unterliegen. Unbestritten ist, dass sich das Hauptsteuerdomizil der Rekurrenten in Q. befindet. 4. 4.1. 4.1.1. Natürliche Personen sind auf Grund persönlicher Zugehörigkeit im Kanton Aargau steuerpflichtig, wenn sich ihr steuerrechtlicher Wohnsitz und damit ihr Hauptsteuerdomizil im Kanton befindet (§ 16 Abs. 1 StG). Bei einer persönlichen Zugehörigkeit ist die Steuerpflicht im Kanton Aargau grundsätzlich unbeschränkt. Sie erstreckt sich jedoch nicht auf Grundstücke, Geschäftsbetriebe und Betriebsstätten ausserhalb des Kantons (§ 18 Abs. 1 StG).