interkantonalen Steuerausscheidung dem Kanton S anzurechnenden Abzüge. Das steuerbare Einkommen im Kanton Aargau reduziert sich dadurch, nach Abzug des qualifizierenden Beteiligungsabzuges von CHF 30'000, auf CHF 92'679, zuzüglich der aus der interkantonalen Steuerausscheidung dem Kanton S anzurechnenden Abzüge, mit einem satzbestimmenden Einkommen von CHF 207'748. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge" Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses.