"Wir beantragen namens und im Auftrag der Steuerpflichtigen, der nachweisbare Geschäftssitz sei in T., Kanton S, nach Art. 4 Abs. 1 StHG für die selbständige Erwerbstätigkeit des Geschäftsbetriebes 'E.' zu akzeptieren und das dort erzielte Einkommen im Rahmen einer interkantonalen Steuerausscheidung nach Art. 4 b Abs. 2 StHG mit CHF 78'069 dem Kanton S zur Besteuerung zuzuweisen, abzüglich der aus der -3-