"a) es sei für die Staats- und Gemeindesteuern 2016 das satzbestimmende Einkommen auf CHF 207'478 und das steuerbare Vermögen auf CHF Null festzusetzen b) und es sei für die Direkten Bundessteuern 2016 das steuerbare Einkommen auf CHF 125'178 festzusetzen c) es sei für den Geschäftsbetrieb der E. eine Steuerausscheidung mit dem Kanton S vorzunehmen und das steuerbare Einkommen Kanton Aargau auf CHF 113'663 festzusetzen."