Mit Schreiben vom 22. Januar 2021 reichte der Rekurrent unter anderem lediglich den Zahlungsbeleg in der Höhe von CHF 1'099.50 ein, welcher der Rechnung vom 14. Dezember 2018 zugeordnet werden kann. In den Unterlagen betreffend Veranlagungsverfahren befand sich zudem noch ein Zahlungsbeleg in der Höhe von CHF 811.95, welcher der Rechnung vom 23. Februar 2018 zugeordnet werden kann. Diese sind als Gewinnungskosten zum Abzug zuzulassen.