Vorliegend bezog der Rekurrent im Jahr 2018 für die Monate Februar bis April Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Diese gelten als Ersatz für den erlittenen Erwerbsausfall und stehen somit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der E. S.A.R.L. 5.5. Im Jahr 2018 machte der Rekurrent im Rekursverfahren Anwaltsrechnungen für Arbeitsrecht in der Höhe von insgesamt CHF 6'173.35 (Rechnung - 11 - vom 12. Januar 2018 von CHF 4'261.90 + Rechnung vom 23. Februar 2018 von CHF 811.95 + Rechnung vom 14. Dezember 2018 von CHF 1'099.50) sowie den Gerichtskostenvorschuss in der Höhe von CHF 6'000.00 geltend.