Demgegenüber stellen Auslagen für einen Prozess, mit welchem Einkommensansprüche gesichert oder durchgesetzt werden sollen, offensichtlich Gewinnungskosten dar. Gleiches gilt für den Aufwand, der dem Steuerpflichtigen in einem Verfahren entsteht, in welchem er sich gegen eine Schmälerung seines Erwerbseinkommens zur Wehr setzt (Bundesgerichtsurteil vom 25. Januar 2002 [2A.90/2001], Erw. 6.1).