1. Mit Verfügung vom 19. Februar 2020 wurde A. von der Steuerkommission Q. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2018 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 58'300.00 veranlagt. Dabei wurden insbesondere die als Berufsauslagen deklarierten Prozesskosten von CHF 11'420.00 gestrichen. 2. Gegen die Verfügung vom 19. Februar 2020 liess A. mit Schreiben vom 18. März 2020 Einsprache erheben und beantragte die steuerliche Akzeptierung der Prozesskosten betreffend Arbeitsstreitigkeit mit der ehemaligen Arbeitgeberin in der Höhe von CHF 11'420 anstelle der Gewährung des Pauschalabzuges in der Höhe von CHF 2'000. 3. Mit Entscheid vom 2. Juni 2020 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab.