Die Praxis des Kantonalen Steueramts, wonach Zuwendungen von Schwiegereltern an Schwiegerkinder lediglich im Fall einer durch den Tod aufgelösten Ehe und nur bis zur Wiederheirat steuerbefreit werden, erweist sich daher nicht nur als gesetzeswidrig, sondern auch als nicht sachgerecht. 4.3. 4.3.1. Der Vertreter des Rekurrenten beruft sich im Weiteren auf den Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht und verlangt, dass der Rekurrent gemäss der Praxis des Kantonalen Steueramtes zu behandeln sei.