6. Den Einspracheentscheid vom 8. Juli 2020 (Zustellung am 9. Juli 2020) hat A. mit unter Berücksichtigung der Gerichtsferien rechtzeitigem Rekurs vom 20. August 2020 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Er stellt die folgenden Anträge: "1. Die Erbschaftssteuer in Höhe von CHF 262'400 sei aufzuheben. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 7. Das Kantonale Steueramt beantragt die Abweisung des Rekurses. 8. A. hat eine Replik erstatten lassen. -3-