2. Mit Verfügung vom 8. November 2019 wurde A. aufgrund der Zuwendung von B. von CHF 1'000'000.00 vom Kantonalen Steueramt, Rechtsdienst, Bereich Erbschafts- und Schenkungssteuern, in Anwendung des Tarifs der Klasse 3 zu einer Erbschaftssteuer von CHF 262'400.00 veranlagt. 3. Gegen die Verfügung vom 8. November 2019 erhob der Vertreter von A. mit Schreiben vom 29. November 2019 Einsprache und stellte den folgenden Antrag: "Die Erbschaftssteuer von CHF 262'400.- sei ersatzlos aufzuheben." 4. Am 3. Juni 2020 wurde antragsgemäss eine Einspracheverhandlung durchgeführt. 5. Mit Entscheid vom 8. Juli 2020 wies das Kantonale Steueramt die Einsprache ab.