Beim Versterben eines Ehegatten bleibt es bei der gemeinsamen Veranlagung. Es findet nur ein Parteiwechsel statt, indem anstelle des verstorbenen Steuerpflichtigen die Mitglieder der Erbengemeinschaft in das Verfahren einbezogen werden. 2.3. Die Erben von B. sind seine Ehefrau A. und die Nachkommen C. und D.. Sie sind in die Rechtsstellung des Verstorbenen eingetreten. 3. Mit Schreiben vom 16. Mai 2022 hat das Spezialverwaltungsgericht die Erben in das Rekursverfahren einbezogen