Ausmass widersprochen hätten (Bundesgerichtsurteil vom 6. Mai 2021 [2C_587/2020]). 4. Insgesamt sind die (zu Recht) strengen Voraussetzungen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung für die Nichtigkeit der Ermessensveranlagungen der Jahre 2011, 2013 und 2014 nicht erfüllt. Der Antrag auf Feststellung deren Nichtigkeit ist daher abzuweisen.