Sie würden an einem krassen materiellen Mangel leiden. Ausserdem liege ein krasser Verstoss gegen das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor. Überdies habe die Vorinstanz ihre Untersuchungspflicht nicht wahrgenommen, weil weder ein Lohnausweis vom Arbeitgeber eingefordert, noch mit den Rekurrenten Kontakt aufgenommen worden sei.