3. Mit Revisionsverfügung vom 3. März 2020 wies die Delegation der Steuerkommission Q. das Revisionsgesuch ab. 4. Gegen die Revisionsverfügung vom 3. März 2020 erhoben A. und B. mit Schreiben vom 31. März 2020 Einsprache und ersuchten um Veranlagungen der Steuerjahre 2011 bis 2014 gemäss den tatsächlichen Einkommen und Vermögen. 5. Am 23. Juni 2020 wurde antragsgemäss eine Besprechung durchgeführt. 6. Mit Entscheid vom 23. Juni 2020 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab.