10. Den Rekurrenten wurde im Veranlagungsverfahren eine Rückzahlung der Kapitalzahlungen angeboten, wovon sie keinen Gebrauch gemacht haben (vgl. Einspracheentscheid vom 2. Juli 2020). Da sie nun vor dem Spezialverwaltungsgericht anbieten, die Kapitalzahlungen wieder zurückzubezahlen (vgl. Rekurs), ist ihnen nochmals die Gelegenheit zur Rückzahlung einzuräumen. Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil des Bundesgerichts vom 9. Dezember 2016 [2C_204/2016]) hat dies durch die Steuerkommission Q. zu erfolgen.