4.1. Die Steuerbehörden des Kantons Schwyz für die Steuerperioden 2008 und 2009 und die Steuerverwaltung des Kantons Glarus für die Steuerperiode 2010 hätten die vier Verlustscheine dem Geschäftsvermögen der X. zugewiesen. Die Deklaration als Geschäftsvermögen der X. sei in diesen Jahren unbestritten gewesen.