3.4. Vorerst ist festzustellen, dass der Erwerb der Beteiligungen an der E. AG (Eintrag im Handelsregister am 21. Februar 1984; aus Umwandlung einer handwerklichen Einzelunternehmung entstanden) und der G. AG (Eintrag in das Handelsregister am 29. April 1988) deutlich vor Aufnahme einer selbständigen gutachterlichen Tätigkeit des Rekurrenten erfolgte. Die F. AG wurde "erst" am 13. Dezember 1991 in das Handelsregister eingetragen, jedoch immer noch klar vor der Aufnahme der selbständigen gutachterlichen Tätigkeit. Dass im Zeitpunkt der Gründung der - 12 -