2.7. Mit dem Einspracheentscheid wurde an der Qualifikation der Beteiligungen als Geschäftsvermögen und an der Überführung per 31. Dezember 2012 festgehalten. Die Steuerkommission stützte sich dabei auf den Bericht des KStA BP vom 11. September 2017 und insbesondere darauf, dass die Einzelfirma im Zeitraum von 2009 bis 2012 nahezu ausschliesslich aus Aufträgen der E. AG, der F. AG und der G. AG Umsätze erzielt habe. Die Beteiligungen seien damit für die Einzelfirma existentiell gewesen. Weiter wurde auf die Aktennotiz des KStA RD vom 9. Oktober 2018 verwiesen.