2.5. Auf Einsprache im ordentlichen Veranlagungsverfahren betreffend Kan- tons- und Gemeindesteuern 2012 wurde eine separate Besteuerung des Liquidationsgewinnes vorgenommen (vgl. Veranlagungsvorschlag des Gemeindesteueramtes Q. vom 29. Januar 2019; Veranlagungsverfügung vom 20. Mai 2019). Dabei stützte sich die Vorinstanz unter anderem auf den Bericht des KStA RD vom 9. Oktober 2018 ab. Zur Vermögensqualifikation wurde dort ausgeführt, zwar habe der Rekurrent die Beteiligungen mehrere -6-