2.4. Im Auftrag der Veranlagungsbehörde Q. nahm das KStA BP eine weitere Prüfung der Bücher der Einzelunternehmung für das Geschäftsjahr 2012 vor. Dabei wurde ausgeführt, dass die Einzelunternehmung rückwirkend per 1. Januar 2013 in die I. AG umgewandelt worden sei. Alle bilanzierten Aktiven und Passiven seien zu Buchwerten in die neu gegründete Gesellschaft eingebracht worden. "Die dem Geschäftsvermögen zuzuweisenden [nicht bilanzierten] Beteiligungen wurden nicht in die Aktiengesellschaft eingebracht." Die Einzelfirma habe ihren Umsatz nur von diesen Firmen erhalten. Damit hätten die Gesellschaften vorwiegend der Einzelfirma gedient.