8. Das Spezialverwaltungsgericht hat vom Gemeindesteueramt Q. die Steuerakten der Kantons- und Gemeindesteuern 2009 bis 2012 von A. und B. beigezogen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2012. Massgebend für die Beurteilung des Rekurses sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) sowie die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV).