"3. Bestätigung der bestehenden spezifischen gesundheitlichen Beschwerden Unter den oben erwähnten Einschränkungen ist von einer 100%-igen Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Wie in verschiedenen Zeugnissen schon erwähnt, ist Herr A. nicht in der Lage, kognitive Arbeiten (z.B. Steuererklärungen oder rechtliche Eingaben) zu erledigen oder delegieren, auch in den Jahren 2019 und 2020."