5.2. Das Urteil vom 28. Juni 2021 wurde dem Gesuchsteller am 15. Juli 2021 zugestellt. Spätestens seit diesem Tag wusste er bzw. hätte wissen können, dass er aus gesundheitlichen Gründen freigesprochen wurde. Da ein Revisionsbegehren innert 90 Tagen nach Entdeckung des Revisionsgrundes eingereicht werden muss, hätte das Revisionsgesuch bis spätestens am 13. Oktober 2021 eingereicht werden müssen. Das Gesuch um "Neubeurteilung" des Urteils vom 10. Juni 2020 datiert vom 22. Oktober 2021 und wurde am 25. Oktober 2021 bei der Post aufgegeben (vgl. Frankatur auf dem dazugehörigen Briefumschlag). Es erfolgte somit erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 90 Tagen und damit verspätet.