betreffend Ordnungsbusse für das Jahr 2018 habe. Wenn er aufgrund seines Gesundheitszustandes für das Jahr 2019 von Schuld und Strafe freigesprochen werde, müsse das umso mehr auch für das Jahr 2018 gelten, weil sein Gesundheitszustand in diesem Jahr eher noch etwas schlechter gewesen sei.