9. Mit Schreiben vom 22. Oktober 2021 stellt A. beim Spezialverwaltungsgericht ein Gesuch mit den folgenden Anträgen: "1. Der Entscheid 3-BU.2020.22 sei neu zu beurteilen 2. Rückerstattung der Bussen und Gebühren, der Gerichts- und Betreibungskosten 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen" 10. Das Kantonale Steueramt beantragt die Abweisung des Gesuchs. 11. A. hat eine Replik erstattet. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Das Gesuch um Neubeurteilung bzw. Revision betrifft eine Ordnungsbusse für das Jahr 2018. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).