getragen werden, die der Arbeitgeber in dem anderen Staat hat (Art. 15 Abs. 2 DBA-D). Die Voraussetzungen für eine Besteuerung des Bonus nur in der Schweiz sind aufgrund von Art. 15 Abs. 2 DBA-D nicht erfüllt. Es ist folglich zu prüfen, ob der Bonus satzbestimmend zu berücksichtigen ist. 9.3. Art. 24 Abs. 2 Ziff. 1 DBA-D lautet wie folgt: