Im Übrigen wurde zwischen den Parteien vereinbart, dass der Anspruch auf Auszahlung des Bonus erst mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahrs entsteht. Die Auszahlung der (gesamten) Tantieme wird im Anschluss an die Gesellschafterversammlung, in der der Jahresabschluss behandelt wird, ausbezahlt (Anstellungsvertrags vom 24. bzw. 28. September 2009 und Schreiben vom Dezember 2013). Dies wurde offensichtlich vorliegend so gehandhabt: Die Beurteilung der Leistung wurde Ende Jahr – am 29. November 2016 bzw. 7. Dezember 2016 – vorgenommen und der Bonus wurde im April 2017 ausbezahlt. Auch in der Kündigungsbestätigung vom 30. Juni 2016 wurde explizit festgehalten: "(…)