Der auf die STI-Komponente entfallende Anteil der Zieltantieme berechnet sich wie folgt: Zieltantieme abzüglich 5 % des Zielgehalts (Summe aus Grundvergütung und Zieltantieme) zu Beginn des abgelaufenen Geschäftsjahrs (1. Januar). Der Auszahlungsbetrag der STI-Komponente wird anhand der Zielerreichung nach den Bestimmungen des jeweils geltenden STI-Systems errechnet. (…)." - 10 -