Die LTI-Komponente ist ein künftiger Anspruch, der erst mit Ablauf der Laufzeit der jeweiligen Tranche entsteht und anhand der für diese geltenden Planbedingungen der Höhe nach konkretisiert wird. Die Planbedingungen werden jeweils vor Beginn des Geschäftsjahres (Erdienungszeitraum) herausgegeben und werden in der jeweils herausgegebenen Fassung Bestandteil des Anstellungsvertrags. Grundlage für die Berechnung der STI-Komponente und der LTI-Kompo- nente ist jeweils ein Anteil der Zieltantieme im Sinne von Absatz 2.