Die Tantieme wird im Anschluss an die Gesellschafterversammlung, in der der Jahresabschluss behandelt wird, ausbezahlt. Falls der Anstellungsvertrag während eines Geschäftsjahres beginnt oder vor dem Ablauf eines Geschäftsjahres endet, wird die Tantieme zeitanteilig festgesetzt. (…)" 8.2. Mit Schreiben vom Dezember 2013 unterzeichnete der Rekurrent ein Schreiben mit dem Betreff "Tantiemesystem". Die neue Regelung – welche § 4 des Anstellungsvertrags vom 24. bzw. 28. September 2009 um den Absatz 3 ergänzte – hielt folgendes fest: