6. Gemäss unbestrittener Angaben der Rekurrenten sind diese Ende des Jahres 2016 von Deutschland in die Schweiz umgezogen. Infolge Wohnsitznahme in der Schweiz sind die Rekurrenten seit dem 1. Januar 2017 in der Schweiz steuerpflichtig. 7. Bis zum 31. Dezember 2016 war der Rekurrent bei der E. GmbH mit Sitz in S. angestellt. Dem Rekurrenten wurde für das Jahr 2016 von der E. GmbH ein Bonus von CHF 79'216.00 ausbezahlt. Die Auszahlung des Bonus erfolgte im April 2017 und damit zum Zeitpunkt der kraft Wohnsitz unbeschränkten Steuerpflicht in der Schweiz. -9-