Eruierung der Zielerreichung gemäss der "Compensation review result" für das Jahr 2016 lediglich auf die persönliche Zielerreichung abgestellt worden. Die Unternehmensperformance sei dagegen nicht in die Bonusberechnung miteingeflossen, sondern aufgrund der Kündigung durch einen Faktor 100 "neutralisiert" worden. Für die Bemessung der effektiven Bonuszahlung im Jahr 2016 sei somit nur die persönliche Zielerreichung massgebend gewesen. Hierfür sei auf die Zielvereinbarung ("Performance Management") abgestellt worden, in welcher die Erreichung der individuellen Ziele mit Unterschrift vom 29. November 2016 beurteilt und definitiv festgehalten worden sei.