Deutschland vom 29. November 2016 sei die Zielerreichung der persönlichen Ziele festgelegt worden, wodurch in diesem Zeitpunkt die definitive Höhe des verbindlichen Bonus bestimmt worden sei. Sobald die Höhe einer Gehaltsforderung verbindlich festgelegt sei, gelte im Steuerrecht das entsprechende Einkommen als realisiert. Der Auszahlungszeitpunkt spiele keine Rolle mehr. Das bedeute, das Besteuerungsrecht für den Bonus 2016 falle in eine Zeit, in welcher die Rekurrenten ihren Wohnsitz unbestrittenermassen noch in Deutschland gehabt hätten. Somit seien die Faktoren des deutschen Bonus aus dem satzbestimmenden Einkommen zu entfernen und die Einkünfte wie deklariert zu besteuern.