Die Steuerkommission Q. hat in der Veranlagung abweichend von der Selbstdeklaration unter anderem die Bonuszahlung des ehemaligen, deutschen Arbeitgebers von CHF 79'161.00 beim satzbestimmenden Einkommen aufgerechnet. Diese Aufrechnung ist vorliegend strittig und zu prüfen. 3.2. In der gegen die Veranlagung erhobene Einsprache lassen die Rekurrenten ausführen, dass der aufgerechnete Bonus nicht in die Besteuerung 2017 zu integrieren sei, auch nicht satzbestimmend. Die Realisierung des Einkommens sei noch im Jahr 2016 und damit vor dem Zuzug der Rekurrenten in die Schweiz erfolgt. In der Vereinbarung mit der Arbeitgeberin in -5-