Für das Jahr 2017 deklarierten die Rekurrenten somit Einkünfte von insgesamt CHF 332'330.00. Gemäss Selbstdeklaration resultiert nach Abzügen im Umfang von CHF 83'001.00 und unter Berücksichtigung des Selbstbehalts der Krankheits- und Unfallkosten von CHF 4'045.00 ein steuerbares Einkommen von CHF 253'374.00. Die Rekurrenten haben in der Steuererklärung unter "Bemerkungen" festgehalten, dass ihnen (im April 2017) eine Bonuszahlung (des ehemaligen, deutschen Arbeitgebers) zugeflossen sei, diese aber ihres Erachtens nicht der Besteuerung in der Schweiz unterliege. Die Rekurrenten haben dementsprechend die Bonuszahlung in der Steuererklärung 2017 nicht deklariert.