6. A. und B. haben eine Replik erstatten lassen. 7. 7.1. Das Spezialverwaltungsgericht hat A. und B. mit Schreiben vom 21. Juli 2021 aufgefordert, weitere Unterlagen einzureichen. 7.2. A. und B. liessen mit Schreiben vom 7. September 2021 zusätzliche Unterlagen einreichen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2017. Massgebend für die Beurteilung sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV).