2. Gegen die Verfügung vom 17. August 2018 liessen A. und B. mit Eingabe vom 18. September 2018 Einsprache erheben. Sie beantragten unter anderem den Verzicht auf die Berücksichtigung der Bonuszahlung beim satzbestimmenden Einkommen. 3. Mit Entscheid vom 2. April 2019 hiess die Steuerkommission Q. die Einsprache teilweise gut. Das steuerbare Einkommen wurde auf CHF 254'500.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 332'800.00) reduziert. Das Vermögen blieb unverändert. An der Berücksichtigung der Bonuszahlung wurde jedoch festgehalten.