Die Rekurrentin ist gemäss den eingereichten ärztlichen Unterlagen (Schreiben von Frau E., Psychiaterin FMH, vom 11. Juni 2012, vom 18. Januar 2013, vom 31. Mai 2013 und vom 4. Dezember 2018; Arzttermine 2014/2015 bei Frau E.) seit Jahren in Therapie bei Frau E., Psychiaterin FMH. Frau E., bestätigt, dass die Rekurrentin aufgrund krankheitsbedingter begrenzter Konzentrationsfähigkeit, plötzlichen Migräneattacken, verminderter Belastbarkeit und verminderter Stresstoleranz ihre Arbeitszeit in kleine Zeitschritte einteilen müsse und die Buchhaltungen 2015, 2016 und 2017 erst verspätet abschliessen könne.