6.3.3. In der (zweiten) Einsprache vom 21. Dezember 2018 machten die Rekurrenten geltend, sie hätten ein Arztzeugnis eingereicht, dies müsse reichen. Des Weiteren hielten sie nochmals fest, dass die definitiven Steuerveranlagungen 2015 bis 2017 viel zu hoch seien. 6.4. Es kann – wie nachfolgend gezeigt wird – offenbleiben, ob mit den Einspracheschreiben ein (Laien-)Antrag vorgelegt wurde, da die Rekurrenten weder die Steuererklärung 2015 noch eine andere Aufstellung von Einkommen und Vermögen eingereicht und damit den Unrichtigkeitsnachweis nicht angetreten haben.