Die Rekurrenten wurden mit der letzten Mahnung vom 21. September 2018 zur Einreichung der Steuererklärung 2015 innerhalt von 20 Tagen aufgefordert und über die Folgen der Nichtabgabe der Steuererklärung und der Unterlagen informiert. Auch innert letzter Frist wurde die Steuererklärung 2015 nicht abgegeben. 4.3. Mit Verfügung vom 21. August 2018 wurden die Rekurrenten von der Steuerkommission Q. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2015 nach Ermessen zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 101'300.00 veranlagt.