davon auszugehen, dass die kapitalbildende Aufrechnung der Lizenzzahlungen im Umfang von CHF 110'231.00 zu streichen ist. Es ergibt sich damit folgende Berechnung: veranlagtes Eigenkapital per 31. Dezember 2014 CHF 299'505.00 abzüglich kapitalbildend aufgerechnete "nicht verbuchte Debitoren" CHF -110'231.00 steuerbares Eigenkapital per 31. Dezember 2014 (wie mit Rekurs betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2014 beantragt) CHF 189'274.00